Gerichtliches Verfahren

Gerichtliches Verfahren

Ist eine außergerichtliche Realisierung Ihrer Forderung ausnahmsweise nicht erfolgt, ist der Übergang in das gerichtliche Mahnverfahren in der Regel erforderlich.
Auch im Fall einer derzeitigen Vermögenslosigkeit des Schuldners wäre die Forderung vor einer Verjährung durch einen rechtskräftigen Titel gesichert.

   
Mahnverfahren: Wir erteilen Ihnen einen aktuellen Sachstand ggfs. mit der Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren.Sie leisten lediglich die zu verauslagenden Gerichtskosten für den Erlass des Mahnbescheides.Unser Vertragsanwalt führt das Mahnverfahren zur Erwirkung eines rechtskräftigen Titels durch. Es entstehen dafür keine Anwaltsvorschusskosten. Dies gilt nicht im Falle eines Klageverfahrens.
   
Bei Erfolg: Sie erhalten einen vollstreckbaren Titel
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