Die ganz harten Fälle …
Ausgeklagte Forderungen (Alttitel)
Es handelt sich hier um Forderungen, die meist alle Instanzen durchlaufen haben. Vollstreckungen sind fruchtlos verlaufen. In der Regel wurde bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Der Schuldner zeichnet sich durch hartnäckige Zahlungsverweigerung aus.
Wie geht´s weiter?
Auftrag: Sie erteilen uns den Auftrag zum Einzug einer bereits ausgeklagten (titulierten Forderung) für zunächst 2 Jahre. Es erfolgt eine Abtretung zum Zwecke der Einziehung.
Bearbeitung: Wir überwachen nicht nur, sondern bearbeiten ganz gezielt und individuell Ihren Auftrag. Der Schuldner wird von uns zur Zahlung motiviert. Durch ständigen Kontakt sowie gezielte Vollstreckungsmaßnahmen, wie Konto-, Lohn-, Mietkautionspfändung u.a., wird der Druck auf den Schuldner intensiviert. Nicht selten werden dadurch Zahlungsvereinbarungen getroffen.
Konditionen: Unabhängig von der Höhe Ihrer ausgeklagten Forderung, wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,00 zzgl. der ges. MwSt. berechnet.
Eine ausgeklagte Forderung wird auf Erfolgshonorarbasis in Höhe von 50% der realisierten Geldbeträge bearbeitet. Das heißt, Sie haben im Falle des Erfolges bzw. Teilerfolges Anspruch auf 50 % der jeweils eingehenden Zahlungen nach Abzug der Auslagen.
Das Kostenrisiko für die Auslagen, z.B. Recherchen, Behördenermittlungen, Vollstreckungsmaßnahmen usw. wird von uns getragen. Die von uns verauslagten Kosten werden beim Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht.
Dem Gläubiger entstehen insoweit keine Kosten.
Die Bearbeitung einer ausgeklagten Forderung ist von einer Vereinbarung (Mitgliedschaft) nicht abhängig.